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Deutsches Recht
- Telekommunikationsgesetz 2004
- CB-Funk-Allgemeingenehmigung Deutschland, AmtsblattVfg
242/93 (inzwischen außer Kraft)
- Amateurfunkverordnung
- Amateurfunkfrequenzen im
Frequenzbereichszuweisungsplan
- Frequenzschutzbeitragsverordnung
- VO Funk/Radio Regulations haben in Deutschland Gesetzesrang, schreibt das Verwaltungsgericht Köln: "Auf Grund des Zustimmungsgesetzes zur Konvention und Konstitution der ITU vom 2. Mai 2005, BGBl. II, S. 426, und § 53 Abs. 1 TKG haben die internationalen Vorgaben Gesetzesrang, und der Verordnungsgeber war bei dem Erlass der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nach § 53 Abs. 1 TKG daran gebunden." (Urteile vom 15. Juni 2007, 11 K 572/07 und 11 K 573/07, jeweils Absatz 84)
- Halle-Pass der Stadt Halle/Saale
- Bundesdatenschutzgesetz
- Übermittlung von
Einwohnermeldedaten, Widerspruch in Hildesheim
- Rückwirkung - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Postenpreisklauseln beim Girokonto,
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 1996, XI ZR 217/95
- Telefax-Werbung, Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1995, I ZR 255/93
- Telefonwerbung
- Unzulässige Telefonwerbeklausel,
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 1999, XI ZR 76/98
- Telefonwerbung für vertragserweiternde Angebote ist ohne Einwilligung
verboten. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband
e. V. gegen die Deutsche
Telekom AG erstritten, nachzulesen
in der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen:
Landgericht
Bonn, 10 O 27/04, Urteil vom 06.07.2004;
Oberlandesgericht
Köln, 6 U 155/04, Berufungsurteil vom 25.02.2005.
Gleicher Auffassung ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei
Gebäudeversicherungen für Privatpersonen im
Urteil 6 U 75/04 vom 21.07.2005.
- Nach einem Telefongespräch ohne Vertragsabschluss darf keine
Vertragsbestätigung geschickt werden. Auch das hat der Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V. gegen die
Deutsche Telekom AG erstritten,
nachzulesen in der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen:
Landgericht
Bonn, 11 O 142/05, Urteil vom 03.07.2007
- Strafbare Werbung
- Werbung mit Mailingliste
- Unwirtschaftliche Heizkostenerfassung
- Mitteilungsverordnung (MV) - Verordnung über
Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Kirchensteuer beim
Arbeitslosengeld, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März
1994, 1 BvL 8/85
- Studiengebühr Baden-Württemberg
- Studiengebühr Niedersachsen
- „vorübergehend abwesend“ beim Wohngeld
- Leitsätze der in den BVerwGE
veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
- BVerwGE 69, 202-208: Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1984 - BVerwG 8 C
175.81
- Luftreinhalteplan/Aktionsplan gegen
u. a.Feinstaub
- Eine Aktionsplan muss auch bereits dann aufgestellt werden, wenn die
Grenzwerte mit einer Wahrscheinlichkeit von weniger als 50 %
überschritten werden.
Oberverwaltungsgericht
Münster, Beschluss vom 16. Januar 2007, 8 B 2253/06, Absatz 11 (Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 26. September 2006, 11 L
383/06).
- Es kann nicht verlangt werden, dass ein Aktionsplan innerhalb von zwei
Wochen aufgestellt wird. Nur bei zögerlicher Behörde kann eine einstweilige
Anordnung ergehen, innerhalb angemessener Zeit einen Aktionsplan
aufzustellen.
Verwaltungsgerichtshof
München, Beschluss vom 30. Juni 2005, 22 CE 05.1194 (Vorinstanz:
Verwaltungsgericht München, M 1 E 05.1115, Beschluss vom 27. April 2005).
- Nach dem Länderausschuss sind Eingriffe in den Kraftfahrzeugverkehr
"vorrangig" als Maßnahme denkbar. Zur Verlagerung von Kfz-Verkehr und
Grenzwertüberschreitungen. Eine einstweilige Anordnung muss zu konkreten
Maßnahmen, nicht allgemein zur Grenzwerteinhaltung verpflichten. Verwaltungsgerichtshof
München, Beschluss vom 30. Juni 2005, 22 CE 05.1196 (Vorinstanz:
Verwaltungsgericht München, M 1 E 05.1112, Beschluss vom 27. April 2005).
- Zu planunabhängigen Maßnahmen.
Verwaltungsgerichtshof
München, Urteil vom 18. Mai 2006, 22 CE 05.2461 (Vorinstanz:
Verwaltungsgericht München, M 1 K 05.1110, Urteil vom 25. Juli 2005).
- Das Gericht verpflichtet den Freistaat Bayern, für München einen
Aktionsplan aufzustellen. Er darf stufenweise aufgestellt werden. Rechtsvoraussetzung
ist die unangemessen lange Reaktionszeit der Behörde, die auf 16 Monate seit
Inkrafttreten der Grenzwerte angewachsen war.
Verwaltungsgerichtshof
München, Urteil vom 18. Mai 2006, 22 CE 05.2462 (Vorinstanz:
Verwaltungsgericht München, M 1 K 05.1114, Urteil vom 26. Juli 2005).
- Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass ein Betroffener einen
einklagbaren Anspruch auf einen Aktionsplan aus deutschem Recht nicht hat.
Wegen Zweifeln, ob er ihn aus europäischen Recht hat, legt er die Frage dem
Europäischen Gerichtshof zu Entscheidung vor.
Bundesverwaltungsgericht,
7 C 9.06, Beschluss vom 29. März 2007.
- Die Behörde kann die Verurteilung zur Aufstellung eines Aktionsplanes
abwenden, indem sie während der mündlichen Verhandlung ohne schuldhaftes
Verzögern am Aktionsplan arbeitet. Pro Ballungsraum reicht eine repräsentative
Messstelle.
Verwaltungsgericht
Braunschweig, 2 A 163/06, Urteil vom 11.10.2006.